Erhöhung eintragen & Miete senken

Unser Indexrechner zur Mieterhöhung im Altbau

Ja
Nein

Deine Mieterhöhung scheint im gesetzlichen Rahmen zu liegen.

Die Miete wird im Altbau nach dem Richtwert indexiert. Wenn die Miete vor dem 01.04.2022 erhöht wurde und der Mietvertrag nach dem 01.04.2019 abgeschlossen worden ist, ist von einer unzulässigen Mieterhöhung auszugehen. Wir unterstützen Sie dabei, hier zu Ihrem Recht zu kommen.

Ansprüche prüfen

Unzulässige Mieterhöhung

pro Monat

€ 0.00

Unzulässige Mieterhöhung

pro Jahr

€ 0.00

Achtung: Beim errechneten Wert handelt es sich nicht um deine monatliche Gesamtüberschreitung, sondern um die unzulässige Mieterhöhung. Die Gesamtüberschreitung kannst du hier berechnen:

Ansprüche prüfen

Disclaimer

Die hier berechnete mögliche Überschreitung des gesetzlich zulässigen Richtwerts setzt die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) voraus, dies liegt in nahezu sämtlichen Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, vor. Für die Richtigkeit der Berechnung einer möglichen Überschreitung wird keine wie auch immer geartete Gewähr übernommen und ferner beschränkt sich diese auf die letzte Erhöhung des Richtwerts am 01.04.2022. Eine Überschreitung setzt voraus, dass der Mietvertrag vor dem 01.04.2022 abgeschlossen und die Wertsicherung der Miete vereinbart wurde. Die Berechnung umfasst keine Erhöhungen, bei denen der Mietvertrag vor dem 01.04.2019 abgeschlossen und die Miete im Zeitraum vom 01.04.2019 und dem 31.03.2022 erhöht wurde.