Miete senken.
Einfach & ohne Risiko.
Jetzt NEU: Der Indexrechner zur Mieterhöhung im Altbau:
- Einfach & ohne Risiko
- Volle Kostenübernahme
- Regelmäßige Status-Updates
Bekannt aus dem ORF | Dok1
Bekannt aus dem ORF | Dok1
Forderungskauf vs. Prozessfinanzierung
Was wir anbieten
- Forderungskauf
- Prozessfinanzierung
Wir kaufen Dein Problem. Möchtest Du nicht auf den Prozess warten, kaufen wir Dir Deine Forderung ab und du erhältst sofort Geld von uns – ohne Aufwand.
Wir übernehmen Dein Prozesskostenrisiko. Bei positivem Prozessausgang erhältst Du den Großteil der Summe. Im Verlustfall trägst Du keine Kosten.
- Forderungskauf
- Prozessfinanzierung
Wir kaufen Dein Problem. Möchtest Du nicht auf den Prozess warten, kaufen wir Dir Deine Forderung ab und du erhältst sofort Geld von uns – ohne Aufwand.
Wir übernehmen Dein Prozesskostenrisiko. Bei positivem Prozessausgang erhältst Du den Großteil der Summe. Im Verlustfall trägst Du keine Kosten.
Einfach, Fair & Transparent
Miete senken zur Flat Rate
Damit sind wir Österreichs günstigster Prozessfinanzierer im Mietrecht.
Keine verstecken Kosten, kein böses Erwachen. Du weißt von Anfang an, wie hoch unser Anteil im Erfolgsfall ist.
Für die Übernahme aller Kosten erhalten wir ausschließlich im Erfolgsfall 29% sowie 490,00 € Basisbetrag.
Im Verlustfall hast Du keine Kosten zu tragen!
Volle Kostentransparenz
Keine versteckten Kosten
Einfach & ohne Risiko
Wie gehe ich vor?
So funktioniert´s
1
Kostenlose Anfrage senden
Überprüfe Deinen Anspruch kostenlos, indem Du uns eine Anfrage sendest.
2
Auswertung erhalten
Die maximal zulässige Miethöhe wird individuell für Deine Wohnung berechnet.
3
Abwarten & Miete sparen
Wir leiten die Senkung Deiner Miete ein und beginnen die Gespräche mit dem Vermieter.
Häufig gestellte Fragen
Nein, wir prüfen Altbaumieten in ganz Österreich.
Bei positivem Ausgang des Verfahrens erhältst Du die anteilige Vermieterrückzahlung auf Dein Konto überwiesen. Du bezahlst fortan weniger Miete und sparst jeden Monat bares Geld.
Dies hängt hauptsächlich von der Verhandlungsbereitschaft Deines Vermieters ab. Im Durchschnitt kannst Du damit rechnen, dass das Verfahren zwischen 3 und 12 Monaten dauert.
Du kannst dich während dieser Zeit ganz entspannt zurücklehnen und wir kümmern uns vollumfänglich um die Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Ja, aber nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung Deines Mietverhältnisses.
Daher empfehlen wir Dir, nachdem du den Entschluss gefasst hast auszuziehen, möglichst bald einen Termin mit uns zu vereinbaren, um Deine Ansprüche zu überprüfen.
Es gibt eine Vielzahl von Prozessfinanzierern im Mietrecht.
Bei uns profitierst Du von maximaler Transparenz sowie einer fairen Preispolitik! Zusätzlich wirst Du laufend über den Stand Deines Verfahrens informiert und weißt jederzeit was im Hintergrund passiert.
Nein. Eine Mietzinsreduktion stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei befristeten Verträgen solltest Du den Zeitpunkt des Antrags ggf. auf Deine persönliche Lebensplanung abstimmen und nach Ablauf der Befristungsperiode nicht mit einer Verlängerung rechnen.
Ja, es besteht keine Anwaltspflicht. Wer über die notwendige Zeit und entsprechende Fachkenntnisse verfügt, kann auch selbst mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter in den Diskurs treten. Um bei den Verhandlungen nicht über den Tisch gezogen zu werden, ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld umfassende Recherchen zur geltenden Rechtslage zu unternehmen und ggf. finanzielle Rücklagen zu bilden.
Gegenüber Privatpersonen malen sich Vermieter gerne erhöhte Erfolgsaussichten aus und lassen es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. In diesem Fall hast Du das volle Prozessrisiko zu tragen.
Mit Miet-Bremse.at hast Du diese Sorgen nicht. Wir übernehmen nicht nur Dein gesamtes Prozesskostenrisiko, sondern können dank unserer Expertise auf eine hohe Anzahl erfolgreicher Mietsenkungen blicken.
Wir halten Deinen Zeitaufwand sehr gering. Um die maximal zulässige Höhe Deiner Miete ermitteln zu können, gibt es einen kurzen Termin bei Dir vor Ort.
Es versteht sich von selbst, dass Dein Vermieter mit besonderer Sorgfalt behandelt wird. Nur wenn Dein Vermieter sein rechtswidriges Handeln nicht einsehen will, wird die Angelegenheit vor der Schlichtungsstelle und anschließend vor dem Bezirksgericht verhandelt.
Das Gesetz ist auf Deiner Seite, denn überhöhte Mieten sind rechtswidrig. Es ist daher nicht zu rechtfertigen, dass sich Dein Vermieter illegal an Dir bereichert.